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HSS GMBH HOFFMANN SECURITY |
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Ihr Partner, wenn es um Sicherheit geht
Ordnungsdienst
- Beenden von störenden Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität der Besucher und Anwohner von Veranstaltungsstätten zu beeinträchtigen.
Je nach Auftrag und Befugniserteilung durch das zuständige Ordnungsamt sind unterschiedliche Aufgabenstellungen möglich. Das geht von
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gefährlichen Vorfällen,
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Verstößen gegen die Grün- und Erholungsanlagenverordnung (Vandalismus, unangeleinte Hunde auf Spielplätzen, Verschmutzung u.ä.),
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Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (unerlaubte Müllentsorgung),
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Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Parkverstöße, Beschmutzung der Fahrbahn),
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allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (Lärm, belästigendes Verhalten, Urinieren etc.).
- Verstößen gegen das Wegegesetz (Dauermusizieren, illegaler Handel, aggressives Betteln etc.),
bis zu
- Begleitung von Großveranstaltungen (z. B. Stadtfeste, Volksfeste).
Durch unser zurückhaltendes, deeskalierendes Auftreten erhalten wir die bayrische G`mütlichkeit. Wir sind flexibel in unserem Auftreten.
Lassen Sie sich von uns beraten.
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© by Björn Hoffmann 2012 |
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